Die E-ID bleibt für die Digitale Gesellschaft ein Vorzeigeprojekt für eine vertrauenswürdige Digitalisierung. Nach der Verschiebung der Einführung braucht es nun pragmatische Lösungen: Die persönliche Ausstellung muss vorgezogen werden – und die E-ID darf nicht dauerhaft an die Betriebssysteme grosser Tech-Konzerne gebunden bleiben. Dies haben wir am Beiratstreffen Digitale Schweiz gefordert.
Am 3. September 2026 fand unter der Leitung von Bundesrat Beat Jans und mit Bundeskanzler Viktor Rossi das Beiratstreffen Digitale Schweiz statt. Im Zentrum standen die digitale Souveränität und die Einführung der E-ID. Für die Digitale Gesellschaft nahm Co-Geschäftsleiter Erik Schönenberger am Treffen teil.

(Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei)
Die Digitale Gesellschaft hat die Entwicklung der neuen E-ID über Jahre eng begleitet – politisch wie technisch. Im Abstimmungskampf haben wir uns für das neue E-ID-Gesetz eingesetzt. Und wir sind weiterhin überzeugt, dass die E-ID mit Datensparsamkeit, dezentraler Architektur, Open Source Software und Privacy-by-Design wichtige Massstäbe für die Digitalisierung der Schweiz setzt.
Bei einem Punkt haben wir allerdings von Beginn weg vor den Risiken gewarnt: beim Online-Ausstellungsprozess.
Persönliche Ausstellung jetzt vorziehen
Diese Erkenntnis hat sich nun durchgesetzt. Der Bund hat die Einführung der E-ID verschoben, weil sich der Online-Ausstellungsprozesses in der Umsetzung als unsicher herausgestellt hat. Die Sicherheit soll nun angesichts neuer Möglichkeiten, insbesondere durch künstliche Intelligenz, verbessert werden. So sollen Deepfakes besser erkannt werden.
Selbstverständlich muss Sicherheit Vorrang haben. Gleichzeitig darf ein problematischer Online-Prozess nicht die Einführung der gesamten E-ID blockieren. Genau deshalb war es wichtig, dass das Parlament auf unser Drängen eine Alternative im Gesetz verankert hat, damit die Identität auch persönlich vor Ort für die Ausstellung der E-ID überprüft werden kann.
Diese persönliche Ausstellung kann und muss nun entsprechend vorgezogen werden. Ein unsicherer Online-Ausstellungsprozess darf kein Aufschub für die Einführung der E-ID bedeuten.
Dabei sollte die persönliche Identitätsprüfung für die Bürger:innen zumindest während einer Übergangszeit kostenlos sein. Der Bund soll dabei auch prüfen, wie er die Kantone und Gemeinden infrastrukturell oder finanziell unterstützen kann.
E-ID auch ohne Google und Apple
Ein zweiter Punkt betrifft die digitale Souveränität.
Bei AGOV, dem Behörden-Login der Schweiz, zeichnet sich eine erfreuliche Entwicklung ab: Bis Ende 2026 soll die AGOV-App auch auf alternativen Betriebssystemen auf Basis von Android (beispielsweise GrapheneOS) genutzt werden können. Dafür wird eine APK-Version bereitgestellt, die ohne Abhängigkeit vom Google Play Store verteilt und auch ohne Google Dienste genutzt werden kann.
Für die E-ID erwarten wir ein vergleichbares Angebot. Uns ist bewusst, dass die Herausforderungen bei der E-ID komplexer sind (und der Online-Ausstellungsprozess ausgenommen ist). Nach der generellen Einführung muss die E-ID aber zeitnah auch auf alternativen Betriebssystemen funktionieren.
Dazu gehören freie Android-Systeme wie GrapheneOS. Langfristig muss eine staatliche digitale Identität aber auch ohne Smartphone, beispielsweise unter Linux oder Windows, nutzbar sein. Dasselbe gilt für alternative Open-Source-Wallets.
Gerade hier existiert eine kompetente Community, die bereit wäre, aktiv zur Entwicklung beizutragen. Dieses Potenzial sollte der Bund stärker nutzen und die Community entsprechend einbinden.
Privacy-by-Design schafft Vertrauen
Die E-ID zeigt, dass staatliche Digitalisierung mit Privacy-by-Design möglich ist. Dies darf aber nicht bei der E-ID haltmachen.
Beim E-Collecting geht das Gesetz in die richtige Richtung. Entscheidend wird nun die technische Umsetzung sein. Datensparsamkeit, Dezentralität, Open Source und Sicherheit müssen sich auch in der Architektur wiederfinden. Eine Umsetzung kann daher nicht auf Basis des bestehenden St. Galler Systems beziehungsweise dessen Architektur basieren.
Noch deutlicher stellt sich die Frage beim geplanten elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD). Der Bundesrat verspricht damit eine Stärkung der informationellen Selbstbestimmung. Gesundheitsdaten gehören jedoch zu den sensibelsten Daten überhaupt. Eine wirkliche informationelle Selbstbestimmung setzt deshalb eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung voraus.
Die geplante zentrale Datenbank unter der Kontrolle des Bundes mit automatisch erstellten und befüllten Dossiers kann das Versprechen jedoch nicht einlösen. Die parlamentarische Diskussion bietet die Gelegenheit, hier nachzubessern.
