StartCyber SecurityVom Nachrichtendienst zum Cyberakteur: Der BND bekommt neue Befugnisse

Vom Nachrichtendienst zum Cyberakteur: Der BND bekommt neue Befugnisse

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Deutschland will seine Nachrichtendienste grundlegend neu aufstellen. Der Bundesnachrichtendienst soll künftig nicht mehr nur Informationen über Cyberangriffe sammeln und Deutschland vor Bedrohungen aus dem Ausland warnen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll er auch aktiv in die IT-Infrastruktur von Angreifern eingreifen können. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine Sicherheitslage, in der Spionage, Sabotage, Cyberattacken und hybride Angriffe zunehmend ineinandergreifen. Die neuen Möglichkeiten sind weitreichend und werfen zugleich die Frage auf, wo die Grenzen eines modernen Nachrichtendienstes liegen müssen.

Vom Beobachter zum aktiven Akteur

Ein Cyberangriff auf ein deutsches Unternehmen, einen Energieversorger oder eine staatliche Einrichtung kann innerhalb weniger Stunden erheblichen Schaden verursachen. Angreifer verschlüsseln Daten, stehlen Informationen oder nutzen kompromittierte Server und Rechner für weitere Attacken. Besonders schwierig wird die Abwehr, wenn hinter solchen Operationen professionelle oder staatlich unterstützte Gruppen stehen.

Genau an diesem Punkt will die Bundesregierung die Möglichkeiten der deutschen Sicherheitsbehörden erweitern. Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform des Nachrichtendienstrechts auf den Weg gebracht. Das Bundesinnenministerium bezeichnet die „operative Stärkung“ der Nachrichtendienste als Leitmotiv der Novellierung. BND und Verfassungsschutz sollen damit auf eine Bedrohungslage reagieren können, die sich gegenüber der Entstehungszeit vieler bisheriger Regelungen erheblich verändert hat.

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