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Cookie-Banner wirksam reduzieren, Überregulierung vermeiden: BfDI plädiert für europäische Lösung im Digitalen Omnibus

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat heute neue Empfehlungen für den Umgang mit Cookie-Bannern vorgelegt. Sie regt an, das weitere Verfahren zum EU Digital Omnibus zu nutzen, um verbindliche, maschinenlesbare Datenschutzpräferenzen und Einwilligungsverwaltungsdienste europarechtlich zu verankern.

Die Empfehlungen basieren auf den Ergebnissen einer bundesweiten repräsentativen Umfrage, die die BfDI im Rahmen ihres Projekts „Datenbarometer“ in Auftrag gegeben hatte. Diese zeigt, dass Cookie-Banner den Anspruch auf informierte Entscheidungen häufig nicht einlösen: Nur 43 Prozent der Internetnutzenden wissen genau, was Cookies sind und wofür sie verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit einem Klick möglich ist.

Sogenannte Cookie-Manager ermöglichen es, Datenschutzpräferenzen zentral festzulegen und an Websites zu übermitteln. 66 Prozent der Befragten können sich die Nutzung eines solchen Dienstes vorstellen, 71 Prozent erwarten dadurch mehr Kontrolle über ihre Daten. Für 83 Prozent ist wichtig, dass ihre Einstellungen auf allen Websites gelten; 81 Prozent wollen nicht auf einzelnen Seiten erneut entscheiden müssen.

Deutschland verfügt mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung bereits über einen Rahmen für Cookie-Manager und hat einen ersten Einwilligungsverwaltungsdienst offiziell anerkannt. Damit greift die deutsche Regelung eine zentrale Erwartung auf: Für 78 Prozent der Befragten ist es wichtig, dass solche Dienste von einer staatlichen Stelle geprüft und empfohlen werden.

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag für den Digital Omnibus enthielt mit Artikel 88b DSGVO-E eine Regelung für automatisierte und maschinenlesbare Einwilligungs- und Widerspruchssignale. Sie hätte ermöglicht, Präferenzen etwa über Browser, Betriebssysteme oder unabhängige Dienste zentral zu hinterlegen. Im Ratsverfahren wurde diese Regelung nicht weiterverfolgt. Die BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider plädiert dafür, das Thema in den weiteren Verhandlungen wieder in den Blick zu nehmen: „Deutschland hat mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung gezeigt, in welche Richtung es gehen kann. Aber wir brauchen eine europäische Lösung. Gerade beim Thema Cookie-Einwilligung könnte Europa zeigen, wie pragmatischer Datenschutz aussehen kann. Dieses Thema aus dem Digitalen Omnibus auszuklammern, wäre eine vertane Chance.“

Dabei gilt es, rechtliche Unklarheiten aufzulösen und Überregulierung zu vermeiden. Eine europäische Regelung sollte sich auf Bereiche konzentrieren, in denen nachlassende Aufmerksamkeit bei Cookie-Abfragen und uninformierte Entscheidungen besonders häufig auftreten – vor allem auf Websites. Sie sollte nicht ohne klaren Bedarf auf sämtliche vernetzte Geräte ausgeweitet werden. Im Anwendungsbereich muss zugleich sichergestellt sein, dass Cookie-Manager auch DSGVO-Einwilligungen für nachgelagerte Datenverarbeitungen, etwa für profilbasierte Werbung, sinnvoll abbilden können.

Mehr informationelle Selbstbestimmung und berechtigte wirtschaftliche Interessen sollten laut BfDI dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Für eine sinnvolle Abwägung seien jedoch belastbare Fakten nötig, die die befürchteten Auswirkungen auf werbefinanzierte Geschäftsmodelle und die Wettbewerbssituation konkret und nachvollziehbar darlegen.

Die Veröffentlichung des BfDI-Datenbarometers mit Empfehlungen zu Cookies und Cookie-Managern findet sich hier.

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