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Europäischer Datenschutzausschuss nimmt Stellung zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework

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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gestern eine Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzrahmen (EU-U.S. Data Privacy Framework) verabschiedet.

Darin begrüßt er wesentliche Verbesserungen wie die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA und den neuen Rechtsbehelfsmechanismus für betroffene Personen aus der EU. Gleichzeitig äußert der EDSA Bedenken und bittet um Klarstellungen zu mehreren Punkten. Diese betreffen insbesondere bestimmte Rechte betroffener Personen, die Weiterübermittlung personenbezogener Daten, den Umfang der Ausnahmen, die vorübergehende Massenerfassung von Daten und die praktische Funktionsweise des Rechtsbehelfsmechanismus.

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