StartTech PolicyElektronische Patientenakte: BfDI empfiehlt mehr Information und echte Wahlmöglichkeiten

Elektronische Patientenakte: BfDI empfiehlt mehr Information und echte Wahlmöglichkeiten

Ab Ende Oktober 2026 können aus der elektronischen Patientenakte (ePA) erstmals Daten aus der Medikationsliste pseudonymisiert zu Forschungszwecken ausgeleitet werden.

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Voraussetzung ist, dass die Versicherten nicht widersprochen haben. Wie das hierfür nötige Vertrauen gestärkt werden kann, zeigt ein neues Empfehlungspapier der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Grundlage ist eine repräsentative Befragung des BfDI-Datenbarometers unter 1.500 gesetzlich Versicherten.

Aktuell nutzen laut gematik 5,85 Millionen Versicherte ihre ePA aktiv, gemessen an der Zahl registrierter Gesundheits-IDs. Die Befragung des BfDI-Datenbarometers zeigt zugleich eine hohe grundsätzliche Akzeptanz: Neun von zehn Befragten wollen ihre ePA behalten. Wer widerspricht, begründet dies überwiegend mit Datenschutz- und Sicherheitsbedenken (55 Prozent).

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