StartConsumerBundesnetzagentur veröffentlicht ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten

Bundesnetzagentur veröffentlicht ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten

Published on

Die Bundesnetzagentur hat erstmalig ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten veröffentlicht. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sind bestimmte Online-Kommunikationsdienste als sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste (NI-ICS) einzustufen. Diese Dienste unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Regulierung. Das Hinweispapier bietet Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten nun eine Auslegungshilfe für diese Einstufung.

Nutzerinnen und Nutzer ersetzen immer häufiger Dienste aus den Bereichen Festnetz und Mobilfunk durch Online-Kommunikationsdienste wie E-Mail, Messenger, Videotelefonie und Videokonferenzen. Seit Dezember 2021 werden diese neuen Dienste als sogenannte NI-ICS in den Rechtsrahmen des TKG einbezogen.

More like this

Digital Omnibus-Realitätscheck: 83,5 % der Auskunftsersuchen nicht ausreichend beantwortet

Das Auskunftsrecht ist das am häufigsten ausgeübte Betroffenenrecht unter der DSGVO. Es ermöglicht den Zugriff auf die personbezogenen Daten, die Unternehmen über einen verarbeiten. Eine solche Auskunft ist oft...

< recent >

< most read >

< icymi >