Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hat sich mit der Frage befasst, ob öffentliche Vergabestellen (beispielsweise im Rahmen der Leistungsbeschreibung) Open Source für Software verpflichtend vorgeben können. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Vorgabe für Open Source grundsätzlich möglich und mit Blick auf wirtschaftliche oder strategische Erwägungen sogar geboten sein kann.
Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V.:
„Das Gutachten macht unmissverständlich klar, dass öffentliche Stellen sich in ihren Ausschreibungen auf Open Source Software festlegen können. Das ist wichtig, weil bei vielen Verwaltungsmitarbeitenden immer noch Unsicherheiten vorherrschen. Obwohl die Stärkung der digitalen Souveränität durch den Einsatz von Open Source Software inzwischen ein priorisiertes Ziel von Politik und Verwaltung ist, geht bis heute in Behörden die Behauptung um, eine Vorgabe von Open Source in der Ausschreibung sei vergaberechtlich nicht zulässig, weil dies Anbieter ausschließen könnte. Das ist aber nicht der Fall: Jeder Anbieter kann Open Source Software anbieten, denn Open Source ist eine Lizenzierungsart und keine eigene Technologie – mit einem entscheidenden Vorteil: Sie schafft Transparenz und Resilienz für die öffentliche Verwaltung.“
Natürlich müssen bei einer konkreten Vergabe immer die grundlegenden Vorgaben des Vergaberechts berücksichtigt werden. Das Gutachten weist darauf hin, dass eine Vorgabe für Open Source immer im Einzelfall geprüft und sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und transparent begründet sein muss. In einer Ausschreibung sollte z.B. auch immer der Zusatz „oder gleichwertig“ aufgenommen werden, für den Fall, dass es keine geeigneten Produkte oder Anbieter aus dem Open-Source-Bereich gibt.