Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine grundlegende Entscheidung zu Datenanalysen in polizeilichen Dateien getroffen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.
Dazu sagte er: „Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Kriterien formuliert, unter denen die Polizeibehörden Analysesysteme für polizeiliche Datenbestände einsetzen dürfen. Das betrifft auch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dieses Grundsatzurteil wird sich bundesweit auswirken. Ich begrüße diese Entscheidung, denn sie schafft sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Polizei Rechtssicherheit.“