StartEconomyJuristisches Kurzgutachten zum Energieeffizienzgesetz: Intransparenz unzulässig

Juristisches Kurzgutachten zum Energieeffizienzgesetz: Intransparenz unzulässig

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Berlin – Mit einem vorliegenden Entwurf für eine Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) möchte die Bundesregierung neben Effizienz- auch die Transparenzvorgaben für Betreiber von Rechenzentren massiv abschwächen. Ein von AlgorithmWatch und dem Umweltinstitut München beauftragtes juristisches Kurzgutachten zeigt jetzt, dass dieses Vorhaben so nicht umgesetzt werden darf und erhebliche Rechtsunsicherheit schafft.

Der Entwurf für die Gesetzesnovelle des EnEfG sieht vor, dass Verbrauchswerte von Rechenzentren – dazu zählen der Energieverbrauch und die Energieeffizienz – von den Rechenzentrumsbetreibern nicht veröffentlicht werden müssen, wenn sie als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse deklariert werden.

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