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EU „verschlimmbessert“ DSGVO-Durchsetzung

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Seit 2018 soll die DSGVO sicherstellen, dass Menschen ihr Recht auf Datenschutz in der gesamten EU genießen können. Das Problem ist: Sitzen Unternehmen in einem anderen EU-/EWR-Land als die betroffene Person, werden Beschwerden über einen komplexen Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten bearbeitet.

Dieser Mechanismus ist Kern des allgemein anerkannten Versagens der DSGVO-Durchsetzung. Beschwerden gehen verloren, Entscheidungen dauern Jahre und es gibt praktisch keine Möglichkeit, gegen untätige Datenschutzbehörden vorzugehen.

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