StartRightsEDSA beschließt Leitlinien zum Auskunftsrecht

EDSA beschließt Leitlinien zum Auskunftsrecht

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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am Dienstag Leitlinien zu den Betroffenenrechten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Im Fokus steht dabei das Auskunftsrecht, mit dem Betroffene unter anderem in Erfahrung bringen können, welche Daten Unternehmen und Behörden über sie gespeichert haben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt die gemeinsamen Leitlinien: Das Recht auf Auskunft ist das grundlegende Betroffenenrecht und wird von den Bürgerinnen und Bürgern häufig in Anspruch genommen. Allerdings lässt der entsprechende Artikel der DSGVO allein einen großen Interpretationsspielraum. Der EDSA sorgt hier nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit.

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Source://BfDI

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