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Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen unverzichtbar

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Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) fordert den Bundesgesundheitsminister auf, das vom Sachverständigenrat zur Digitalisierung des Gesundheitswesens am 17.6. vorgestellte Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit“ aufgrund sachlicher Mängel zurückzuweisen.

Berlin, 16. Juni 2021 – Das vom Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) am 17.6.2021 vorgestellte Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“weist nach Einsatzätzung des Präsidiumsarbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit (PAK) sachliche Mängel in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit auf. Der PAK folgt zwar grundsätzlich dem im Gutachten vertretenen Standpunkt, dass sämtliche Bemühungen zur Digitalisierung dem Wohle des Patienten dienen müssen und Daten zum Zwecke der Forschung und Verbesserung der individuellen Versorgungssituation einen wesentlichen Baustein dieser Strategie darstellen.

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