Die deutsch-französische Taskforce für die Digitale Souveränität Europas arbeitet an einer verbindlichen Definition digitaler Souveränität. Diese soll künftig als Grundlage für europäische und nationale Gesetzgebung sowie für Förder- und Beschaffungsprozesse dienen. Die Open Source Business Alliance (OSBA) begrüßt das Vorhaben, warnt jedoch vor einer Abschwächung bestehender Standards.
Nach Ansicht der OSBA darf die neue Definition nicht hinter das Verständnis des IT-Planungsrates zurückfallen. Maßgeblich seien dabei Wechselfähigkeit, Gestaltungsfähigkeit und Einflussmöglichkeiten auf Anbieter. Open-Source-Software erfülle diese Anforderungen durch Transparenz, Anpassbarkeit und unabhängigen Betrieb in besonderem Maße.
Rückendeckung erhält die Position nach Angaben der OSBA von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. Er bekräftigte auf der re:publica im Mai 2026 den Vorrang von Open Source bei neuen Beschaffungen des Bundes und verwies auf das Prinzip „Public Money, Public Code“. Die OSBA fordert, diese Grundsätze in der künftigen Definition verbindlich zu verankern.
Der Verband warnt zugleich davor, digitale Souveränität auf eine reine „Buy European“-Strategie zu reduzieren. Europäische Produkte allein gewährleisteten noch keine Unabhängigkeit, solange Quellcode und Architektur intransparent blieben. Ein Open Source First-Ansatz schaffe dagegen mehr Transparenz, Kontrolle und Austauschbarkeit.
Nach Darstellung der OSBA existiert bereits ein leistungsfähiges europäisches Open-Source-Ökosystem. Dieses könne in Verwaltung, Beschaffung und Infrastruktur unmittelbar genutzt werden. Voraussetzung sei jedoch eine Definition digitaler Souveränität, die digitale Souveränität konsequent über Kontrolle und Gestaltbarkeit definiert und den Einsatz offener Technologien fördert.