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Plattformen schützen Minderjährige nicht ausreichend: Key Facts – In 1 Minute

- Digital Services Act (DSA) konsequenter umsetzen
- Schutzfunktionen für Minderjährige verbessern
- Empfehlungsalgorithmen transparenter und abschaltbar machen
- Manipulative Mechanismen begrenzen
- Endloses Scrollen standardmäßig deaktivieren
- Automatische Wiedergabe einschränken
- Digital Fairness Act mit verbindlichen Regeln

Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands kommt zu dem Ergebnis, dass große Social-Media-Plattformen Minderjährige nicht ausreichend schützen. Die Anbieter erfüllten die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) zum Kinder- und Jugendschutz nur unzureichend. Statt eines pauschalen Verbots fordert der Verband verbindliche Schutzregeln.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale lassen sich vorhandene Schutzfunktionen für Kinder und Jugendliche teilweise leicht umgehen. Untersucht wurden Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube anhand von Testkonten für fiktive 13-Jährige.

Kritisiert werden insbesondere Empfehlungsalgorithmen, personalisierte Endlosfeeds und automatische Wiedergaben. Diese förderten eine lange Nutzung der Plattformen und erschwerten zugleich das Abschalten personalisierter Empfehlungen.

Zudem sieht der Verband Risiken durch manipulative Mechanismen, etwa wiederholte Aufforderungen zur Freigabe persönlicher Daten. Dadurch steige unter anderem die Gefahr von Grooming, Belästigung und sexualisierter Gewalt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb strengere Vorgaben für Plattformbetreiber. Schädliche Funktionen sollten standardmäßig deaktiviert werden, außerdem verlangt der Verband eine Konkretisierung des Digital Services Act (DSA) sowie verbindliche Regeln gegen suchtfördernde und manipulative Praktiken.

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