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Neues Gesetz für digitale Identitäten: Key Facts – In 1 Minute

- Einführung der EUDI-Wallet
- Gesetz für digitale Identitäten
- Hohe Standards bei Datenschutz und Sicherheit
- Europaweite Nutzung digitaler Nachweise
- Vereinfachung von Behördengängen
- Elektronische Signatur- und Siegelfunktionen
- Pilotprojekte bereits gestartet
- Neuerungen beim Personalausweisrecht

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Gesetz über digitale Identitäten beschlossen. Damit soll die sogenannte EUDI-Wallet eingeführt werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen können. Die Anwendung soll europaweit nutzbar und freiwillig sein.

Mit der EUDI-Wallet sollen Behördengänge, Vertragsabschlüsse und der Zugang zu Online-Diensten vereinfacht werden. Auch elektronische Nachweise sowie digitale Signatur- und Siegelfunktionen sollen integriert werden. Grundlage des Gesetzes ist die europäische eIDAS-Verordnung.

Nach Angaben der Bundesregierung erfüllt die geplante Lösung hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Die Wallet soll erstmals ein mobiles Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ bereitstellen. Zudem sollen nationale Regelungen die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleisten.

Die Einführung der digitalen Identitäten soll auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Unternehmen und Behörden könnten digitale Nachweise künftig grenzüberschreitend innerhalb der EU anerkennen und nutzen. Pilotprojekte zur Erprobung der Anwendungen laufen bereits.

Parallel enthält das Gesetz Änderungen im Personalausweisrecht. Menschen ab 70 Jahren sollen ihren Ausweis künftig ohne Verlängerung weiterverwenden können. Die flächendeckende Bereitstellung der EUDI-Wallet ist ab Januar 2027 vorgesehen.

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