Die Bundesregierung hat den Startschuss für bundesweite Reallabore gegeben und dazu eine Formulierungshilfe für das geplante Bundeserprobungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, Innovationen unter realen Bedingungen schneller zu testen und bürokratische Hürden abzubauen. Das Gesetz soll Wirtschaft, Verwaltung und Forschung mehr Freiräume für praktische Erprobungen eröffnen.
Kern des Vorhabens ist eine allgemeine Erprobungsklausel, die Behörden erlaubt, zeitweise von bestimmten Verwaltungsvorschriften abzuweichen. Damit sollen schnellere Genehmigungsprozesse, mehr Digitalisierung und effizientere Verwaltungsabläufe getestet werden. Auch der Einsatz von KI oder die Bündelung von Verfahrensschritten sollen erleichtert werden.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger sprach von einem Abbau des „gordischen Knotens der Verwaltungsbürokratie“. Behörden vor Ort erhielten mehr Verantwortung und Freiheit, neue Verfahren praktisch zu erproben. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, Innovationen dürften nicht länger durch übermäßige Regulierung gebremst werden.
Geplant sind zudem neue Experimentierklauseln in mehreren Bereichen, darunter Gesundheitswesen, Telekommunikation, Luftverkehr und Bildung. So sollen etwa digitale Identitäten, automatisierte BAföG-Verfahren oder neue Technologien im Mobilfunk praktisch getestet werden. Unternehmen sollen durch vernetzte Register und das Once-Only-Prinzip von weniger Bürokratie profitieren.
Das geplante Bundeserprobungsgesetz ergänzt bereits bestehende Regelungen in mehreren Bundesländern, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen. Erfolgreiche Tests aus den Reallaboren könnten später bundesweit übernommen werden. Die Bundesregierung verbindet damit die Hoffnung auf mehr technologische Dynamik, wirtschaftliches Wachstum und eine modernere Verwaltung.