Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat heute seinen Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen in aktualisierter Form veröffentlicht. Mit diesem Handlungsrahmen trägt der LfDI seit vielen Jahren der Tatsache Rechnung, dass Dienste wie Facebook, TikTok, X oder viele andere zu einem wesentlichen Werkzeug der Kommunikation vieler öffentlicher Stellen geworden sind.
„Behördliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Aufgabe und soll auch mit modernen Mitteln geführt werden“, so Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Reinland-Pfalz. „Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Zeit gehen, gerade wenn sich das Nutzungsverhalten der Bevölkerung ändert. Allerdings gibt es Regeln zu beachten, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen und die insbesondere der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch die Plattformbetreiber Grenzen setzen sollen. “