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Kabinett beschließt Gesetz für digitale Identitäten

Einfacher, sicherer und europaweit nutzbarer Identitätsnachweis per Smartphone

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Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) beschlossen. Ziel ist die Einführung der europäischen EUDI-Wallet, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig sicher per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können. Das erleichtert zahlreiche Alltagsprozesse – von Behördengängen bis zu Vertragsabschlüssen – und funktioniert europaweit.

Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
„Mit dem Gesetz für digitale Identitäten machen wir das Leben für die Menschen in Deutschland einfacher. Dieses Gesetz ist die Voraussetzung für die EUDI-Wallet, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten. Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“

Das Gesetz für digitale Identitäten ermöglicht die europarechtlich vorgegebene Bereitstellung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, der sogenannten EUDI-Wallet. Die freiwillig nutzbare EUDI-Wallet bringt Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Vorteile im elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr: Neben einer europaweit verwendbaren digitalen Identität zählen hierzu elektronische Signatur- und Siegelfunktionen sowie der Einsatz von elektronischen Nachweisen. Die EUDI-Wallet erlaubt so den Zugang zu privaten und öffentlichen Diensten mit wesentlichen Vereinfachungen auf hohem Sicherheitsniveau. Das bietet einen echten Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für den Binnenmarkt in Europa. Hierfür trifft das Gesetz für digitale Identitäten die zwingend notwendigen Ergänzungsregelungen zum unmittelbar geltenden Unionsrecht und schafft so die Grundlage für die EUDI-Wallet in der Bundesrepublik Deutschland.

Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben

Der vorgelegte Gesetzesentwurf dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, der sogenannten eIDAS-Verordnung. Durch die Umsetzung wird die unionsrechtlich bis zum 24. Dezember 2026 vorgesehene Bereitstellung der EUDI-Wallet in Deutschland ermöglicht, die für Bürgerinnen und Bürger freiwillig nutzbar sein wird.

Einfacher Zugang zu Verwaltungsleistungen und Wirtschaft

Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können. Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können. Die Einführung der EUDI-Wallet bringt Erleichterungen in vielfältigen Lebens- und Wirtschaftsbereichen, beispielsweise im Banken- und Zahlungswesen und im Bereich Social Media sowohl allgemein als auch gegebenenfalls bei einer Alterskontrolle.

Hohe Sicherheitsstandards und Datenschutz

Das Gesetz stellt sicher, dass die Anwendung höchsten Sicherheitsanforderungen genügt: Mit der EUDI-Wallet steht zum ersten Mal ein elektronisches Identifizierungsmittel für das Sicherheitsniveau „hoch“ auf mobilen Endgeräten zur Verfügung. Gleichzeitig werden Grundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit auf nationaler Ebene geschaffen, um Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten.

Europäische Interoperabilität

Die deutsche EUDI-Wallet wird grenzüberschreitend anerkannt und kann auch grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.

Zeitplan und Umsetzung

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss geht der Entwurf nun in das parlamentarische Verfahren. Die technische Infrastruktur wird parallel entwickelt, um die EUDI-Wallet fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Pilotprojekte zur Erprobung der Wallet in verschiedenen Alltagsszenarien laufen bereits.

Zusätzliche Entlastung für Seniorinnen und Senioren

Mit dem Gesetz für digitale Identitäten werden auch Neuerungen im Personalausweisrecht geregelt, die Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlasten. Für alle Personen ab 70 Jahren entfällt künftig der Gang zum Amt, um den Personalausweis zu verlängern. Dieser kann laut Neuregelung unbegrenzt weiterverwendet werden. Diese Maßnahme Teil der Föderalen Modernisierungsagenda, mit der sich Bund und Länder auf über 200 Maßnahmen zum Bürokratierückbau und der Modernisierung des Staates verständigt haben.

Den Regierungsentwurf ist einsehbar unter: Digitale Identitätengesetz (DIdG)

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