AlgorithmWatch kritisiert die Gesetzentwürfe als verfassungs- und europarechtswidrig und menschenrechtlich unverhältnismäßig. Sie bewirkten die Einschüchterung und Verunsicherung der Bevölkerung. AlgorithmWatch fordert eine Rücknahme der Entwürfe, und verlangt ein Verbot von biometrische Massenerkennungssysteme.
Die Gesetzentwürfe erlauben biometrische Abgleiche. Behörden könnten Gesichtsbilder aus dem Internet nutzen. Dabei werden externe Anbieter wie Clearview AI oder Palantir genutzt. Das könnte gegen die KI-Verordnung Art. 5 Abs. 1 Buchst. e verstoßen. Der Abgleich setzt eine Datenbank voraus, weil nur durch den Aufbau einer Datenbank eine systematische Suche möglich ist.
Die erweiterten Befugnisse schaffen neue Überwachungsmöglichkeiten, weil eine flächendeckende Verfolgung im digitalen Raum ermöglicht wird. Dies gefährdet rechtsstaatliche Prinzipien, schränkt Transparenz und Diskriminierungsfreiheit ein. Durch die technische Verknüpfung großer Datenmengen erhalten die Behörden umfassende Analysefähigkeiten.
Pia Sombetzki kritisiert die Schein-Argumentation der Regierung, die zur Durchsetzung herangezogen wird. Sie warnt vor KI-Auswertung aller Daten, weil die Einschüchterung der Bevölkerung zu Folge hätte. Sie fordert ein Verbot, weil nur ein Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme Schutz bietet.
Alle Bilder und Metadaten werden zusammengeführt. AlgorithmWatch warnt vor dem Ende jeder Anonymität. Ein solches System kann nahezu alle Bewegungen rekonstruieren. Die Gesetzentwürfe werden am 29.4.2026 Bundeskabinett behandelt werden.
