StartData PrivacyDigital Omnibus-Realitätscheck: 83,5 % der Auskunftsersuchen nicht ausreichend beantwortet

Digital Omnibus-Realitätscheck: 83,5 % der Auskunftsersuchen nicht ausreichend beantwortet

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Das Auskunftsrecht ist das am häufigsten ausgeübte Betroffenenrecht unter der DSGVO. Es ermöglicht den Zugriff auf die personbezogenen Daten, die Unternehmen über einen verarbeiten. Eine solche Auskunft ist oft Voraussetzung um überhaupt zu erfahren, ob falsche oder unrechtmäßig verarbeitete Daten vorliegen (und ob diese berichtigt oder gelöscht werden müssen).

Eine neue Analyse von noyb-Fällen zeigt jedoch: Nur 16,5 % aller Auskunftsersuchen erhielten eine zufriedenstellende Antwort. 53,7 % der Antworten waren unvollständig und fast 30 % blieben schlichtweg unbeantwortet. Mit anderen Worten: Unternehmen lobbyieren in Brüssel für eine Einschränkung des Auskunftsrechts wegen angeblichen „Missbrauchs“ des Auskunftsrechts, obwohl das eigentliche Problem in der Missachtung der Gesetze durch diese Unternehmen liegt.

Kein „Missbrauch“ durch Betroffene, sondern durch Unternehmen. Nach intensivem Lobbydruck (insbesondere seitens der deutschen Industrie) argumentiert die EU-Kommission in ihrem „Digital Omnibus“-Entwurf für eine Einschränkung der DSGVO-Rechte betroffener Personen. Allen voran soll das Auskunftsrecht (in Artikel 12(5) und Artikel 15 DSGVO) auf „datenschutzrechtliche Zwecke“ beschränkt werden. Begründet wird das mit einem angeblich weit verbreiteten „Missbrauch“ dieses Rechts. In der Praxis würde eine solche Einschränkung z.B. bedeuten, dass Arbeitgeber ein Auskunftsersuchen als „missbräuchlich“ ablehnen könnten, wenn ein:e Arbeitnehmer:in es im Rahmen eines Arbeitskonflikts über unbezahlte Arbeitsstunden stellt um einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden zu erhalten. Dies würde eine massive Einschränkung der Betroffenenrechte bedeuten.

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