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Gesetz gegen digitale Gewalt: Key Facts – In 1 Minute

- künftig ist auch die Herstellung sexualisierter Deepfakes ohne Einverständnis der Betroffenen unter Strafe gestellt - die Herstellung von Bikini-Bildern soll weiterhin legal bleiben - der Auskunftsanspruch für die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung wird vereinfacht - auch das wissentliche Abrufen, das Beschaffen oder der Besitz von Vergewaltigungsvideos wird strafbar - die Zahl nicht einvernehmlicher KI-generierter intimer Videos zwischen 2023 und 2025 stieg von etwa 500.000 auf 8 Millionen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen. HateAid begrüßt, dass künftig auch die Herstellung sexualisierter Deepfakes ohne Einverständnis der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll.

Kritisch sieht HateAid, dass die Herstellung von Bikini-Bildern weiterhin legal bleiben soll. Auch die geplante Einstufung der Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes als Privatklagedelikt wird kritisiert, da Staatsanwaltschaften Verfahren dadurch einstellen könnten und Betroffene die Entscheidung nicht anfechten könnten.

Positiv bewertet HateAid die Vereinfachung des Auskunftsanspruchs für die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung. Betroffene sollen dadurch einfacher und kostengünstiger die Identität von Tatpersonen feststellen können, wobei HateAid weiterhin ein einfaches, einheitliches Verfahren mit klar geregelten Kosten fordert.

Ausdrücklich begrüßt HateAid die geplante Strafbarkeit des wissentlichen Abrufens, Beschaffens oder Besitzes von Vergewaltigungsvideos. Solche Aufnahmen dokumentierten schwerste sexualisierte Gewalt, würden im Internet geteilt und gesammelt und könnten nach Einschätzung der Organisation digitale Gewalt verlängern, normalisieren und weitere Taten begünstigen.

HateAid verweist auf die zunehmende Verbreitung sexualisierter Deepfakes. Laut einer Studie stieg die Zahl nicht einvernehmlicher KI-generierter intimer Videos zwischen 2023 und 2025 von etwa 500.000 auf 8 Millionen; zumeist seien Frauen und Mädchen dargestellt, mit teils gravierenden Folgen für deren Persönlichkeitsrechte sowie berufliche, soziale und psychische Situation.

Original article by:HateAid gGmbH

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