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eco: Internet darf nicht zum biometrischen Fahndungsraum werden: Key Facts – In 1 Minute

- Eco warnt vor erheblichen technischen, sicherheitsrelevanten und rechtsstaatlichen Risiken - die Internetwirtschaft sei unter den acht geladenen Sachverständigen nicht vertreten - automatisierte biometrische Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Bildern und Videos, und die Einbindung externer Anbieter sind vorgesehen - die technische Expertise der Digitalwirtschaft ist u.a. für die Bewertung von Datenarchitekturen, IT-Sicherheit, Fehlerraten und internationalen Datenflüssen erforderlich - es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf, und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sieht die jetzige Regelungen mit höherrangigem Recht nicht vereinbar - Eco lehnt den vorgesehenen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlichen Internetdaten ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe

Anlässlich der Anhörung des Innenausschusses zu den geplanten digitalen Ermittlungsbefugnissen warnt eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. vor erheblichen technischen, sicherheitsrelevanten und rechtsstaatlichen Risiken. Die Internetwirtschaft sei unter den acht geladenen Sachverständigen nicht vertreten, obwohl die Regelungen tief in von ihr entwickelte und betriebene Dienste eingriffen.

Die Entwürfe sehen automatisierte biometrische Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Bildern und Videos, die Analyse umfangreicher polizeilicher Datenbestände und die Einbindung externer Anbieter vor. Eco fordert, dass automatisierte Treffer nachvollziehbar und überprüfbar sind, da fehlerhafte Zuordnungen, ungeklärte Datenherkünfte oder nicht nachvollziehbare Verarbeitungsschritte Unbeteiligte belasten könnten.

Nach Ansicht des Verbands ist die technische Expertise der Digitalwirtschaft unter anderem für die Bewertung von Datenarchitekturen, IT-Sicherheit, Fehlerraten automatisierter Systeme und internationalen Datenflüssen erforderlich. Zudem müsse geklärt werden, ob Löschpflichten durchsetzbar sind, wie Zweckentfremdung verhindert werden kann und welche Kontrollverluste bei privaten oder ausländischen Dienstleistern entstehen.

Eco sieht bei biometrischen Daten dauerhafte Risiken, da diese nach einem Missbrauch nicht wie ein Passwort zurückgesetzt werden könnten. Mehrere Stellungnahmen zur Anhörung sehen ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf, während die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Regelungen in ihrer aktuellen Form nicht für mit höherrangigem Recht vereinbar hält.

Eco lehnt den vorgesehenen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe. Neue Ermittlungsinstrumente sollten auf eindeutige Einzelfälle bezogen, unabhängig kontrolliert und mit klaren Vorgaben für Datenquellen, betroffene Personen, eingesetzte Systeme und externe Dienstleister versehen werden.

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