„Der stabile Beitragssatz ist Augenwischerei. Auch wenn der Zusatzbeitragssatz für viele Versicherte nicht unmittelbar steigt, kommen dennoch erhebliche Mehrkosten auf sie zu. Ab 2027 erhöhen sich die Zuzahlungen beispielsweise für Medikamente und Krankenhausaufenthalte auf einen Schlag um 50 Prozent. Das belastet insbesondere chronisch kranke Menschen zusätzlich. Gleichzeitig werden die Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt und für die Familienversicherung fallen erstmals Kosten an.
Das ist keine solidarische und gerechte Finanzierung des Gesundheitssystems. Statt Verbraucherinnen und Verbraucher stärker zur Kasse zu bitten, sollte der Bund seiner eigenen Verantwortung nachkommen. Die Kosten für versicherungsfremde Leistungen gehören vollständig in den Bundeshaushalt und dürfen nicht von den Versicherten finanziert werden.“
Ab 2027 steigt zudem die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 69.750 Euro auf 76.500 Euro pro Jahr. Das führt zu einer zusätzlichen Mehrbelastung der Arbeitnehmer:innen mit einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Hintergrund
Im Schätzerkreis sind das Bundesgesundheitsgesundheitsministerium, das Bundesamt für Soziale Sicherung sowie die Krankenkassen vertreten. Er bewertet jedes Jahr die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen und erstellt eine Prognose für das folgende Jahr, woraus sich der rechnerisch durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt. Der tatsächliche Zusatzbeitragssatz kann höher oder niedriger ausfallen – je nach Krankenkasse.
