StartBeyond TechBerufsgeheimnisschutz muss gewahrt bleiben

Berufsgeheimnisschutz muss gewahrt bleiben

Der Deutsche Journalisten-Verband warnt vor einer Aushöhlung des journalistischen Berufsgeheimnisschutzes durch die geplante IP-Adressspeicherung.

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Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages fordert der DJV, den Schutz von Berufsgeheimnisträgern ins digitale Zeitalter zu überführen. DJV-Justiziar Christoph Brill sagt: „Der digitale Berufsgeheimnisschutz hinkt dem analogen hinterher. Journalistinnen und Journalisten brauchen auch im digitalen Raum einen wirksamen Schutz.“ 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetprovider die IP-Adressen drei Monate speichern müssen. Zugleich sollen die Zugriffsmöglichkeiten von Ermittlungsbehörden auf digitale Verkehrs- und Nutzungsdaten vereinfacht werden. Damit würden Rückschlüsse auf Quellen und Recherchen möglich. Auch die Erstellung von Bewegungsprofilen würde deutlich erleichtert.

Gemeinsam mit einem breiten Medienbündnis hatte der DJV bereits im Januar 2026 davor gewarnt, den Berufsgeheimnisschutz weiter abzubauen. Der DJV fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.

Dem Bündnis gehören neben dem DJV der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der Freien Presse (MVFP), der Verband Privater Medien (VAUNET), der Deutsche Presserat, ARD, ZDF, Deutschlandradio, Reporter ohne Grenzen und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di) an.

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