Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2026 zur Stärkung der nationalen Cybersicherheit das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis im Juni 2027 eine Vernehmlassungsvorlage für ein neues, eigenständiges Bundesgesetz über die Cybersicherheit auszuarbeiten. Damit sollen drei parlamentarische Vorstösse in einem gemeinsamen Erlass umgesetzt werden.
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bearbeitet drei parlamentarisch beauftragte Rechtsetzungsprojekte: die Cyberresilienz von Produkten mit digitalen Elementen (Mo. 24.3810), den Schutz besonders wichtiger digitaler Daten (Mo. 23.3002) sowie die Rolle von Hosting- und Cloud-Anbietern bei der Cybersicherheit (Mo. 25.3011). Die drei Vorhaben betreffen komplementäre Regelungsebenen – Produkte, Daten und digitale Infrastruktur – und sollten ursprünglich je durch Anpassungen des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) umgesetzt werden.
