StartCyber SecurityDSGVO, KRITIS & Co: Diese Meldepflichten gelten in einem IT-Notfall

DSGVO, KRITIS & Co: Diese Meldepflichten gelten in einem IT-Notfall

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In einem IT-Notfall zählt jede Minute. Mit Blick auf die Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten ist dies oft wörtlich zu nehmen. Wer nach einem Sicherheitsvorfall nämlich nicht oder zu spät informiert, riskiert empfindliche Bußgelder und den Verlust des Vertrauens von Kund:innen und Geschäftspartnern. Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick darüber, welche Vorfälle meldepflichtig sind, wer im Unternehmen verantwortlich ist, wie eine Meldung abläuft und warum eine gute Vorbereitung im Ernstfall entscheidend sein kann.

Warum Meldepflichten für Sie relevant sind

Viele Unternehmer:innen glauben, dass Meldepflichten ausschließlich Konzerne oder kritische Infrastrukturen betreffen. Diese Annahme ist falsch. Die gesetzlichen Vorgaben gelten auch für kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitenden – sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden oder bestimmte digitale Dienstleistungen erbracht werden. Ein Friseursalon mit digitaler Kundenverwaltung ist bei einem Datenleck genauso betroffen wie ein mittelständisches IT-Unternehmen.

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