Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Urteil des EuGH bestärkt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bekräftigt in seinem heutigen Urteil (C-140/20), dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Damit bestätigt der EuGH seine bisherige Rechtsprechung. Digitalcourage prüft die Auswirkungen des heuten Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage (BVer2683/16) gegen die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Digitalcourage blickt dabei kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH offen lässt.