D64 fordert eine grundlegende Überarbeitung der aktuellen Vorschläge rund um die „E-Evidence-Verordnung“. Der diskutierte Entwurf sieht einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte von Millionen Bürgerinnen und Bürgern vor und schafft rechtsstaatliche Kontrolle über Strafverfahren faktisch ab.
Derzeit berät das Europäische Parlament den Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (kurz EPOC- oder E-Evidence-Verordnung). Der Entwurf will die Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel bei grenzüberschreitenden Strafverfahren beschleunigen, sieht dabei aber eine Abkehr von bestehenden Grundprinzipien der Rechtshilfe, erhebliche Grundrechtseingriffe und einen weitgehenden Verzicht auf rechtsstaatliche Kontrolle vor.