Am 30. September 2021 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sein Konsultationsverfahren zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gestartet.
Dazu sagte der BfDI, Professor Ulrich Kelber: „Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wirft grundsätzliche Fragen auf, die noch nicht geklärt sind. Meine Behörde hat ein Konsultationspapier mit sieben grundlegenden Thesen erarbeitet. Diese stellen wir zur Diskussion. Damit möchten wir uns inhaltlich positionieren und eine öffentliche Debatte in Gang setzen“…