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Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner eingelegt

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Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Konsequenzen des massenhaften Einsatzes staatlicher Überwachung für IT-Sicherheit / Buermeyer: Sicherheitslücken werden aus taktischen Gründen nicht geschlossen

Berlin – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern und den unverantwortlichen staatlichen Umgang mit IT-Sicherheitslücken eingelegt. Unter den fünf Beschwerdeführern sind der in Deutschland im Exil lebende türkische Journalist Can Dündar, der ARD-Dopingexperte und Investigativjournalist Hajo Seppelt und der Grünen-Politiker Konstantin von Notz. „Wenn Trojaner massenhaft für Online-Durchsuchungen eingesetzt werden dürfen, schafft das für Ermittler einen starken Anreiz, Sicherheitslücken aus taktischen Gründen nicht zu schließen“, sagte der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer am Freitag in Berlin. Die Beschwerdeführer, die stellvertretend für bestimmte Personengruppen stehen, müssen deshalb befürchten, dass eine vertrauensvolle elektronische Kommunikation mit Mandanten oder Quellen erheblich erschwert wird. Auch die IT-Sicherheit einfacher Bürgerinnen und Bürger verschlechtert sich.

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