Ein neues Smartphone, einen Einkaufsgutschein, eine neue Autobatterie, ÖV-Tickets oder gar ein neues Fahrrad – wer freut sich nicht über einen solchen Gewinn? Doch vermehrt wurden dem BACS in der letzten Woche betrügerische Gewinnspiele gemeldet. Immer häufiger tarnen Cyberkriminelle ihre Angriffe als attraktive Gewinnspiele bekannter Unternehmen. Anstatt einen Gewinn zu erhalten, tappt man jedoch oft in teure Abofallen oder es werden sensible persönliche Daten durch Phishing gestohlen.
Der digitale Posteingang und Social-Media-Feeds sind voll von verlockenden Angeboten. Besonders perfid sind gefälschte Gewinnspiele, die im Namen renommierter Firmen – von Supermarktketten über Elektronik-Riesen und Verkehrsbetrieben bis hin zu Telekommunikationsanbietern – versendet werden. Das BACS beobachtet eine anhaltende Welle dieser Betrugsmasche, die mit erheblichen Risiken verbunden ist. Die Täter missbrauchen das Vertrauen in bekannte Marken, um Nutzerinnen und Nutzer zum Klicken auf gefährliche Links zu verleiten.
Abofallen
Phishing
Empfehlungen
- Prüfen Sie Inserate auf sozialen Medien sowie E-Mails mit verlockenden Gewinnversprechen kritisch.
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie bei Gratisangeboten Kreditkartendaten oder Telefonnummern angeben müssen.
- Leiten Sie solche Wettbewerbe nicht an Ihre Kontakte weiter.
- Melden Sie den entsprechenden sozialen Medien solche Wettbewerbe als möglichen Betrug.
- Sollten Sie Kreditkartendaten angegeben haben, sollten Sie sich sofort an den Kreditkartenanbieter wenden.
- Sollten Sie die Telefonnummer angegeben haben, melden Sie sich bei Ihrem Mobilfunk-Provider.
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt, dem Anbieter sofort nach Entdeckung des Fehlers einen eingeschriebenen Brief zu senden, in dem der Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung angefochten wird. Der Brief sollte mindestens Folgendes enthalten: «Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Ich fechte daher den geschlossenen Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an.» https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-34118.html