StartInternetDigital Fairness Act: AlgorithmWatch unterstützt offenen Brief für mehr Fairness auf Tech-Plattformen

Digital Fairness Act: AlgorithmWatch unterstützt offenen Brief für mehr Fairness auf Tech-Plattformen

AlgorithmWatch schließt sich europäischen Verbraucherschutzverbänden an und unterstützt einen offenen Brief an die Europäische Kommission zum geplanten Digital Fairness Act (DFA).

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Berlin – Die digitale Welt ändert sich rasant – für User*innen und Verbraucher*innen nicht immer zum Besseren. AlgorithmWatch schließt sich nun kurz vor dem World Consumer Day am 15. März europäischen Verbraucherschutzverbänden an und unterstützt einen offenen Brief an die Europäische Kommission, den geplanten Digital Fairness Act (DFA) aktiv voranzubringen: https://www.beuc.eu/letters/joint-call-ambitious-digital-fairness-act.

Spielautomaten in Grundschulen, gefährliche Nahrungsergänzungsmittel in der Apotheke und Alkoholwerbung in der Psychotherapie-Praxis: So ähnlich könnte eine unregulierte, analoge Welt ohne Verbraucherschutzrechte aussehen. Im Netz sieht es leider oft genau so aus und viele aktuelle Entwicklungen in der digitalen Welt verlaufen für Nutzer*innen und Verbraucher*innen nicht gerade zum Besseren. Doch mehrere für die Menschen wichtige Regulierungsvorhaben der Europäischen Union sind in der letzten Zeit immer wieder unter Druck geraten. Vor dem World Consumer Day am 15. März unterstützt AlgorithmWatch daher einen offenen Brief an die Europäische Kommission, den geplanten Digital Fairness Act aktiv voranzubringen. Der offene Brief wurde von BEUC, dem Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen, vorbereitet.

Nebst bereits bestehenden Regulierungen, wie dem Digital Services Act und der KI-Verordnung, begrüßt AlgorithmWatch das Gesetzesvorhaben für Fairness, da es bestehende regulatorische Unschärfen adressieren würde und einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Grundrechte von Verbraucher*innen im digitalen Raum leisten kann.

„Personalisierte und auf Schwächen abzielende Werbung, sogenanntes süchtigmachendes Design, und Dark Patterns, also Designs, die Nutzende zu einem bestimmten Verhalten verleiten, begegnen uns fast überall im Internet. Diese Praktiken sind keine vereinzelten Phänomene, sondern müssen als Teil des Geschäftsmodells der Betreiber verstanden werden. Digitale Geschäftspraktiken, die Verbraucher*innen manipulieren und schädigen, werden bewusst als Wettbewerbsvorteil ausgenutzt. Ethische Alternativen haben es dadurch erheblich schwerer, sich im digitalen Markt zu etablieren, oder werden gänzlich aus diesem verdrängt”, sagt Eva Lejla Podgoršek, Senior Policy Manager bei AlgorithmWatch.

Der DFA würde daher auch anständigen Unternehmen und Anbieter*innen zum Vorteil gereichen: „So wenig wie der Verbraucherschutz den Einzelhandel oder die Innenstädte gefährdet, so wenig schadet der Digital Fairness Act der Digitalwirtschaft oder dem Internet. Das Gegenteil ist der Fall: Wer die Aufenthaltsqualität im Netz nicht der völligen Erosion preisgeben will, muss dafür sorgen, dass das Machtgefälle, das derzeit zugunsten der Plattform-Betreiber ausfällt, reduziert wird. Die Manipulation von Nutzer*innen darf nicht länger als vermeintlich normale Geschäftspraxis verstanden werden.

Dabei steht auch die Bundesregierung in der Pflicht, die sich im Koalitionsvertrag für ein ,Verbot unlauterer Geschäftspraktiken wie Dark Patterns und süchtig machenden Designs´ ausgesprochen hat. Die Unterstützung für den Digital Fairness Act ist die Nagelprobe, ob die Koalition ihr Anliegen ernst meint”, ergänzt Eva Lejla Podgoršek.

Hintergrund und Begriffserklärungen:

Der Digital Fairness Act (DFA) ist ein Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission, welches sich derzeit noch in Ausarbeitung befindet und darauf abzielt, ein gerechteres Internet durch die Eindämmung von Geschäftspraktiken zu schaffen, die auf dem Einsatz unethischer Techniken beruhen. Ein solches Regelwerk würde die Chance bieten, dieses Problem anzugehen, indem es europäisches Verbraucherschutzrecht und weitere Regeln, beispielweise in den Anwendungsbereichen des Digital Services Act und des Digital Markets Acts sowie der KI-Verordnung ergänzt.

Dem Entwicklungsprozess um den DFA sind ein ‘Digital Fairness Fitness Check’ vorausgegangen, bei dem die Europäische Kommission die bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien daraufhin überprüfte, inwieweit sie den Herausforderungen einer digitalen Welt gerecht werden. Außerdem gab es eine anschließende öffentliche Konsultation im Oktober 2025, an der auch AlgorithmWatch teilnahm.

Dark Patterns sind Designstrategien auf Online-Plattformen und Marktplätzen, die gezielt dazu genutzt werden, die freie Entscheidungsfähigkeit von Nutzer*innen zu verzerren und sie damit irreführend zu Entscheidungen und Interaktionen zu verleiten, die sie sonst möglicherweise unterlassen würden.

Süchtigmachendes Design, oder „addictive design”, beschreibt Designfunktionen, die bewusst daraufhin optimiert wurden, ein zwanghaftes oder übermäßiges Nutzungsverhalten zu fördern, indem sie es Verbraucher*innen erschweren, sich von einem Online-Dienst zu lösen. Der Begriff „süchtigmachendes” oder „addictive Design” entspricht dabei der offiziellen Verwendung der Gesetzgeber. Wir möchten an dieser Stelle anmerken, dass wir uns grundsätzlich für die Verwendung des Begriffs „compulsive design“ aussprechen, um eine Medikalisierung von Elementen digitaler Service-Architekturen zu vermeiden, die fälschlicherweise eine klinische Diagnose nach psychologischen Kriterien nahelegen würde.

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