Am Donnerstag, 7. August 2025, verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden, die von Digitalcourage eingereicht und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden. In beiden Verfahren geht es um den Einsatz von Staatstrojanern.
- Bereits am 7. August 2018 reichten wir Verfassungsbeschwerde gegen die erstmalige Einführung von Staatstrojanern in der Strafprozessordnung ein.
- Am 30. Oktober 2019 folgte eine weitere Beschwerde gegen das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen, das ebenfalls eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse inklusive dem Einsatz von Staatstrojanern vorsieht.
Besonders kritisch sehen wir, dass solche tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre auf rechtlich unklarer Grundlage erlaubt sein sollen. Schon die Annahme einer sogenannten „drohenden Gefahr“ kann ausreichen, um Überwachungsmaßnahmen einzuleiten – ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss.