Die Bundesnetzagentur hat erstmalig ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten veröffentlicht. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sind bestimmte Online-Kommunikationsdienste als sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste (NI-ICS) einzustufen. Diese Dienste unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Regulierung. Das Hinweispapier bietet Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten nun eine Auslegungshilfe für diese Einstufung.
Nutzerinnen und Nutzer ersetzen immer häufiger Dienste aus den Bereichen Festnetz und Mobilfunk durch Online-Kommunikationsdienste wie E-Mail, Messenger, Videotelefonie und Videokonferenzen. Seit Dezember 2021 werden diese neuen Dienste als sogenannte NI-ICS in den Rechtsrahmen des TKG einbezogen.