01.12.2025
StartconsumerBundesnetzagentur veröffentlicht ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten

Bundesnetzagentur veröffentlicht ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten

Published on

Die Bundesnetzagentur hat erstmalig ein Hinweispapier zur Einstufung von Online-Kommunikationsdiensten veröffentlicht. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sind bestimmte Online-Kommunikationsdienste als sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste (NI-ICS) einzustufen. Diese Dienste unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Regulierung. Das Hinweispapier bietet Anbietern von Online-Kommunikationsdiensten nun eine Auslegungshilfe für diese Einstufung.

Nutzerinnen und Nutzer ersetzen immer häufiger Dienste aus den Bereichen Festnetz und Mobilfunk durch Online-Kommunikationsdienste wie E-Mail, Messenger, Videotelefonie und Videokonferenzen. Seit Dezember 2021 werden diese neuen Dienste als sogenannte NI-ICS in den Rechtsrahmen des TKG einbezogen.

More like this

Phishing auf allen Kanälen: 64 Prozent der Deutschen werden digital attackier

Eine SMS vom Paketdienst, eine Zahlungsaufforderung vom angeblichen Bankberater oder ein verdächtiger Hilferuf im Messenger – digitale Betrugsversuche sind heute Alltag. In den letzten zwölf Monaten waren fast zwei...

Cyber Security Month: Tipps für Seniorinnen und Senioren

Das Internet ist praktisch - ob für Bankgeschäfte, Einkäufe oder den Kontakt mit Familie, Freundinnen und Freunden. Doch es gibt auch Gefahren. Eine der grössten ist «Phishing». Dabei versuchen...

< recent >

< most read >

< icymi >