19.11.2025
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Bitkom zum Karlsruher Urteil zum „Staatstrojaner“

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Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt. Die Karlsruher Richter betonen zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist. Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen. Die Unternehmen benötigen klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, um ihren Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten, ohne dabei die Rechte ihrer Kundinnen und Kunden zu verletzen.

den gesamten Artikel hier lesen …

 

Source://Bitkom e. V.

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