Berlin – AlgorithmWatch hat sich an der Verbändeanhörung zu den neuen Überwachungsgesetzen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit einer Stellungnahme beteiligt. Die Pläne der Bundesregierung sehen unter anderem vor, dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei die Möglichkeit einzuräumen, automatisiert biometrische Daten von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Für diesen Abgleich dürfen sie dann auch internationale Anbieter hinzuziehen – zum Beispiel ClearView AI, PimEyes oder auch Palantir. Die in den Gesetzentwürfen aufgeführten Lösch- und Dokumentationsvorgaben werden dann wahrscheinlich eher nicht umgesetzt werden.
AlgorithmWatch kritisiert erneut, dass für den vorgesehenen Abgleich von Gesichtsfotos, um Menschen zu identifizieren und aufzuspüren, eine Datenbank für Personenfotos und andere biometrische Merkmale aufgebaut oder genutzt werden muss. In einem Gutachten hat die Organisation bereits 2025 dargelegt, dass dies gegen die europäische KI-Verordnung verstoßen würde, weil dies praktisch nur über den Einsatz von KI-Systemen und den Aufbau einer Datenbank geschehen kann.
Weiterhin weist AlgorithmWatch darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden mit den zusätzlichen Befugnissen die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum schaffen und rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz gefährden.
Pia Sombetzki, Senior Policy Managerin bei AlgorithmWatch, kommentiert:
„Auch die neue Bundesregierung denkt sich wieder Schein-Argumente aus, um die biometrische Erkennung durchzudrücken, wie es auch schon die Ampel-Regierung versucht hat. Damit entscheidet sie sich sehenden Auges dafür, Menschen ohne Anlass einzuschüchtern – denn niemand wird zukünftig wissen, ob, wann und wie Foto- und Videoaufnahmen oder anderes Datenmaterial, beispielsweise aus Podcasts, in Zukunft durch KI-Systeme von Polizei-, Strafverfolgungs- und Migrationsbehörden ausgewertet werden. Es bleibt aber dabei: Die Entwürfe sind verfassungs- und menschenrechtlich unverhältnismäßig. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen.”
AlgorithmWatch warnt, dass die geplanten Gesetze das Ende jeder Anonymität bedeuten würden. Wenn alle Bilder aus dem Netz und auch von öffentlichen Kameras in einer Datenbank zusammengeführt, mit Metadaten und weiteren Informationen für die automatisierte Analyse gefüttert werden und entsprechende Software eingesetzt wird, kann man mithilfe des Systems jederzeit herausfinden, wer, wann, wo und mit wem gewesen ist.
Die Gesetzentwürfe stehen schon am 29.4.2026 auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts.
Ergänzende Informationen:
- Die Stellungnahme zu den geplanten Befugnissen für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet im Volltext
- Die Stellungnahme des Netzwerks „Sicherheit ohne Überwachung” gegen die Gesetzentwürfe betreffend das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG), das Gesetz über die Bundespolizei (BPolG) und das Asylgesetz (AsylG)
- Unser Gutachten „Braucht die Polizei eine Datenbank zum biometrischen Abgleich?” zeigt, dass für den biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet ausnahmslos Datenbanken zur Gesichtserkennung genutzt werden müssen
- Diese technische Grundannahme wurde zuletzt vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt: “Bilder aus dem Internet lassen sich ohne die Erstellung einer Datenbank nicht sinnvoll und praktikabel durchsuchbar machen. Ein automatisierter biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Bildern setzt demnach zwingend den Aufbau einer Datenbasis voraus, die eine strukturierte Vorverarbeitung und effiziente Suche ermöglicht. Ohne eine solche Datenbasis ist ein systematischer und zuverlässiger biometrischer Abgleich technisch nicht möglich.”
- Die KI-Verordnung verbietet in Art. 5 Abs. 1 Buchst. e die Anwendung von KI-Systemen zum Erstellen oder Erweitern einer solchen Datenbank
- Biometrische Merkmale sind nicht nur in menschlichen Gesichtern zu finden, sondern auch die Stimme, der Körperbau oder bestimmte Bewegungsabläufe gehören dazu. Mehr dazu in unserem Explainer
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