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Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz steht vor der Beurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Die Digitale Gesellschaft hat im September 2019 eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Lange Zeit haben wir nichts vom EGMR gehört. Nun wurde die Schweiz zu einer Stellungnahme eingeladen. Der EGMR ist der Ansicht, dass dieser Entscheid von Bedeutung sein wird.

Vorratsdatenspeicherung

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden alle Menschen in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht rund um die Uhr überwacht. Sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten in der Schweiz sind verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer Kund:innen für sechs Monate aufzeichnen. Damit werden die Daten der Nutzer:innen ­– wer wann wo und mit wem kommuniziert – verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert. Das stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar.

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