Kein Überwachungsstaat ohne Bürokratie: Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in diese – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass vollständige Transparenz hergestellt werden muss.
In der Schweiz ist der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) für die Umsetzung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zuständig. Die Behörde versteht sich – so unter anderem auf der eigenen Website – als «unabhängige» Hüterin der «rechtskonformen, rechtsstaatlichen Umsetzung […] zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung». Leider entspricht dieses Selbstverständnis nicht der Praxis.