19.11.2025
Startbig techHandlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen

Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen

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Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube sind zu einem wesentlichen Bestandteil im beruflichen und privaten Informations- und Kommunikationsverhalten vieler Nutzerinnen und Nutzer geworden. Für öffentliche Stellen bilden sie relevante Kommunikationskanäle. Durch das Betreiben von Auftritten in Sozialen Netzwerken tragen öffentliche Stellen aber auch dazu bei, dass personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer ihrer Angebote an die jeweiligen Plattformbetreiber gelangen, die sie häufig (auch) zu eigenen, von der Nutzung unabhängigen Zwecken weiter verarbeiten.

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