Am 4. September 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine für die Praxis des Datenschutzes in Europa sehr wichtige Entscheidung getroffen. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel, begrüßt diese Entscheidung sehr, „weil sie einen jahrelangen Streit um das Verständnis von Anonymität beendet.
Dieser Streit ist deswegen bedeutsam, weil anonyme Daten nicht in den Anwendungsbereich der DS-GVO fallen. Die Feststellungen des EuGH erleichtern künftig die Annahme von Anonymität und die Verarbeitung von anonymen Daten erheblich.“