19.11.2025
Startsurveillanceeco kritisiert Pläne zur IP-Adressenspeicherung: Rückschritt in die Überwachung?

eco kritisiert Pläne zur IP-Adressenspeicherung: Rückschritt in die Überwachung?

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Die heute von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigte Umsetzung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen stößt bei der Internetwirtschaft auf scharfe Kritik. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. – warnt vor einem klaren Verstoß gegen europäisches Recht, massiven Grundrechtseingriffen und erheblichen Zusatzbelastungen für Infrastrukturanbieter.

„Die geplante dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist ein herber Rückschritt in eine längst überwunden geglaubte Überwachungslogik. Trotz eindeutiger Rechtsprechung von EuGH und Bundesverwaltungsgericht bleibt eine anlasslose Speicherung mit EU-Recht unvereinbar,“ erklärt eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. Umso unverständlicher ist, dass es bislang keinerlei politischen Diskurs darüber gibt, wie die vom EuGH im Urteil geforderten Einschränkungen in der Praxis von den Unternehmen überhaupt umgesetzt werden sollten.

„Es ist zudem bemerkenswert, dass das Bundeskriminalamt eine deutliche Steigerung der Ermittlungserfolge durch monatelange Speicherung verspricht – obwohl die eigene BKA-Studie längst belegt, dass über vier Wochen hinaus kein zusätzlicher Nutzen entsteht. Was bleibt, sind erhebliche Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte sowie erwartbaren Zusatzkosten für den Aufbau einer nutzlosen Infrastruktur, die keinerlei Mehrwert für die Strafverfolgung bringt.“

eco fordert stattdessen rechtsstaatliche und verhältnismäßige Lösungen. „Statt Milliarden an Datenbergen ohne Mehrwert und kostenintensiver Überwachungsinfrastruktur braucht es gezielte Verfahren im Einzelfall – wie etwa das Quick-Freeze-Modell,“ so Süme weiter.

Zum Hintergrund:

  • Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen vor.
  • Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen (zuletzt C-470/21) enge Grenzen für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung gesetzt und deutlich gemacht, dass sie in der geplanten Form nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist.
  • Eine vom Bundeskriminalamt selbst beauftragte Studie hat gezeigt, dass eine Speicherfrist über zwei bis vier Wochen hinaus keine signifikante Steigerung der Aufklärungsquote bringt.

eco hat hierzu ein aktuelles Eckpunktepapier zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, das die politischen, rechtlichen und technischen Implikationen detailliert darlegt.

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