Corona bringt es an den Tag – ein Großteil der momentan boomenden digitalen Angebote kann von blinden und sehbehinderten Menschen nicht genutzt werden. Ihre Verbände fordern nun die überfällige gesetzliche Regelung.
21. Mai 2020 – Global Accessibility Awareness Day (GAAD)
Berlin. Morgens eine Videokonferenz, mittags schnell online für die Familie einkaufen und abends einen Film streamen – mit dem Beginn der Kontaktbeschränkungen hat ein Boom digitaler Angebote eingesetzt. Leider ist ein Großteil davon für blinde und sehbehinderte Menschen nicht nutzbar. „Während alle Welt bei der Digitalisierung fröhlich Vollgas gibt, werden wir ausgebremst“, stellt Klaus Hahn, Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) fest. Gemeinsam fordern deshalb der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und der DBSV eine überfällige gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit digitaler Angebote.