Das Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 läutete eine neue Ära des Datenschutzes in der EU ein. Zumindest auf dem Papier. Verbraucher:innen erhielten die nötigen Mittel, um ihre Grundrechte einzufordern, während Behörden umfangreiche Ermittlungsbefugnisse erhielten. Eine davon: Die Verhängung hoher Geldstrafen. Fast sieben Jahre später ist die Realität leider deutlich ernüchternder.
Anlässlich des diesjährigen Datenschutztages am 28. Januar, hat noyb aktuelle EDSA-Statistiken über die (Un-)Tätigkeit der nationalen Datenschutzbehörden analysiert. Die Daten zeigen, dass im Durchschnitt nur 1,3% aller Fälle vor den Datenschutzbehörden zu einer Geldstrafe führen. Laut Datenschutzexperten sind Geldstrafen jedoch das wirksamste Mittel, um Unternehmen zur Einhaltung der Gesetze zu bewegen.