16.01.2026
StartShortsDatenschutzbeauftragte: Zulässigkeit der Videoüberwachung von Weihnachtsmärkten hängt von der Gefährdungslage ab

Datenschutzbeauftragte: Zulässigkeit der Videoüberwachung von Weihnachtsmärkten hängt von der Gefährdungslage ab

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Weihnachten steht vor der Tür, und die ersten Weihnachtsmärkte öffnen ihre Pforten. Aus diesem Anlass fordern Schausteller*innen jetzt besondere Sicherheitsmaßnahmen, unter anderem eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung ihrer Märkte.

Dazu erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW, Bettina Gayk: „Das Bedürfnis vieler Menschen nach Sicherheit ist verständlich. Ebenso haben viele Besucher*innen aber auch den Wunsch, frei und unbeobachtet über die Märkte zu schlendern. Eine Videoüberwachung ist deshalb gut abzuwägen. Ob sie erlaubt ist, hängt stark davon ab, ob es Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage gibt.“

Laut Gayk sind Polizei oder Ordnungsbehörden befugt, Weihnachtsmärkte per Video zu kontrollieren. Allerdings müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf den Märkten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden.

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