06.10.2025
StartNewsDatenschutzbeauftragte besorgt: Videoüberwachung nimmt rapide zu

Datenschutzbeauftragte besorgt: Videoüberwachung nimmt rapide zu

Published on

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, zeigt sich besorgt über die Zunahme privater Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen. So sind die Eingaben von Bürger*innen, die private Kamera-Anlagen melden oder sich darüber beschweren, rapide angewachsen, wie die neusten Zahlen ihrer Behörde zeigen. Waren es 2023 noch insgesamt 1.671 Eingaben, die bei der Landesdatenschutzbeauftragten NRW landeten, stieg ihre Zahl im vergangenen Jahr auf 2.169. Das ist eine Steigerung von rund 30 Prozent. 2021 waren es nur 1.196 Eingaben, 2022 genau 1.369.

Für Gayk deuten die Zahlen auf ein gestiegenes Bedürfnis in der Bevölkerung nach Sicherheit und entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen hin. „Die häufigsten Argumente für das Installieren einer Kamera, die ich höre, sind Sorgen vor Überfällen, Einbrüchen oder Sachbeschädigungen“, betont die Landesbeauftragte. Dabei stelle sich die Frage, ob Videoüberwachung wirklich den erwünschten Schutz bieten könne. „Vielleicht sollte man sich vorher erst einmal an die Polizei wenden, die ja kostenlose Sicherheitsberatung anbietet“, so Gayk. Viele Menschen seien außerdem empfindlicher geworden, sie redeten weniger miteinander, sondern reagierten bei Konflikten lieber mit Misstrauen und Kontrolle. Dazu passt, dass über die Hälfte der Eingaben zu privaten Kamera-Systemen von Nachbarn kommen, insgesamt in 1.403 Fällen.

Eine weitere Rolle spiele, dass Videoüberwachung immer leichter möglich sei, erläutert die Beauftragte. „Die entsprechenden Geräte werden immer billiger und besser.“ Oft führe ein zerkratztes Auto schon dazu, dass eine Kamera angeschafft werde. Dabei komme es nicht selten vor, dass die Videoüberwachung rechtswidrig erfolge. „Kurz gesagt: Bereiche außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen, insbesondere fremde Grundstücke, Bürgersteige, Straßenflächen, sind tabu. Auch der eigene Pkw, der sich in einer Parkbucht auf der Straße befindet, darf in der Regel nicht gefilmt werden, ebenso wenig wie Nachbarn, Passant*innen, Kinder, Lieferant*innen, Besucher*innen.“

Außerdem sind Personen, die möglicherweise von Videoaufnahmen betroffen sind, darüber zu informieren. „An markanter Stelle muss ein Schild angebracht werden, das auf die Videoüberwachung hinweist“, rät Gayk zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten.

Weitere Hinweise dazu finden sich auch auf der Website der LDI NRW unter:

https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/videoueberwachung/hinweise-und-informationen-bei-videoueberwachung

 

More like this

Bund soll Kommunen bei der Digitalisierung helfen dürfen

Berlin – Der Bund sollte mehr Möglichkeiten erhalten, die Digitalisierung von Kommunen zu unterstützen und so teure Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem sollten eine gemeinsame föderale IT-Architektur aufgebaut und eindeutige...

Geltungsbeginn des Data Acts – neue Aufgaben für den HmbBfDI

Von der elektronischen Zahnbürste bis zur Windkraftturbine senden viele Gebrauchsgegenstände und Maschinen Sensordaten über das Internet an ihre Hersteller. Ab dem 12. September 2025 profitieren Verbraucher:innen und Wirtschaftsakteur:innen von...

Citizens’ Nightmare: A Manual for Understanding Spyware

In recent years, spyware has emerged as one of the gravest threats to human rights and a central instrument of repression and social control. Intrusive by design, it operates silently...

< recent >

< most read >

< icymi >