15.01.2026
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Datenschutzbeauftragte besorgt: Videoüberwachung nimmt rapide zu

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, zeigt sich besorgt über die Zunahme privater Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen. So sind die Eingaben von Bürger*innen, die private Kamera-Anlagen melden oder sich darüber beschweren, rapide angewachsen, wie die neusten Zahlen ihrer Behörde zeigen. Waren es 2023 noch insgesamt 1.671 Eingaben, die bei der Landesdatenschutzbeauftragten NRW landeten, stieg ihre Zahl im vergangenen Jahr auf 2.169. Das ist eine Steigerung von rund 30 Prozent. 2021 waren es nur 1.196 Eingaben, 2022 genau 1.369.

Für Gayk deuten die Zahlen auf ein gestiegenes Bedürfnis in der Bevölkerung nach Sicherheit und entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen hin. „Die häufigsten Argumente für das Installieren einer Kamera, die ich höre, sind Sorgen vor Überfällen, Einbrüchen oder Sachbeschädigungen“, betont die Landesbeauftragte. Dabei stelle sich die Frage, ob Videoüberwachung wirklich den erwünschten Schutz bieten könne. „Vielleicht sollte man sich vorher erst einmal an die Polizei wenden, die ja kostenlose Sicherheitsberatung anbietet“, so Gayk. Viele Menschen seien außerdem empfindlicher geworden, sie redeten weniger miteinander, sondern reagierten bei Konflikten lieber mit Misstrauen und Kontrolle. Dazu passt, dass über die Hälfte der Eingaben zu privaten Kamera-Systemen von Nachbarn kommen, insgesamt in 1.403 Fällen.

Eine weitere Rolle spiele, dass Videoüberwachung immer leichter möglich sei, erläutert die Beauftragte. „Die entsprechenden Geräte werden immer billiger und besser.“ Oft führe ein zerkratztes Auto schon dazu, dass eine Kamera angeschafft werde. Dabei komme es nicht selten vor, dass die Videoüberwachung rechtswidrig erfolge. „Kurz gesagt: Bereiche außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen, insbesondere fremde Grundstücke, Bürgersteige, Straßenflächen, sind tabu. Auch der eigene Pkw, der sich in einer Parkbucht auf der Straße befindet, darf in der Regel nicht gefilmt werden, ebenso wenig wie Nachbarn, Passant*innen, Kinder, Lieferant*innen, Besucher*innen.“

Außerdem sind Personen, die möglicherweise von Videoaufnahmen betroffen sind, darüber zu informieren. „An markanter Stelle muss ein Schild angebracht werden, das auf die Videoüberwachung hinweist“, rät Gayk zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten.

Weitere Hinweise dazu finden sich auch auf der Website der LDI NRW unter:

https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/videoueberwachung/hinweise-und-informationen-bei-videoueberwachung

 

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