Mit einem neuen Mindeststandard stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsanforderungen auf, die bei der Planung, der Beschaffung, dem Betrieb und bei der Nutzung von Videokonferenzdiensten durch Stellen des Bundes beachtet werden.
Videokonferenzen gehören spätestens seit der Corona-Pandemie zum Arbeitsalltag in Unternehmen und Behörden. Der Vorteil virtueller Meetings und Veranstaltungen wird auch über das Home-Office hinaus genutzt, um sich ortsunabhängig zu vernetzen und zusammenzuarbeiten. Damit einher gehen jedoch auch Risiken: Nicht nur Cyber-Angriffe stellen eine mögliche Bedrohung dar, sondern auch Bedienfehler oder ein unbedachter Umgang mit Videokonferenzdaten – insbesondere dann, wenn Systeme ohne sorgfältige Planung eingeführt werden – können gefährlich werden …