Bern – Damit Bevölkerung und Wirtschaft auch bei einer Stromversorgungskrise mobile Fernmeldedienste von besonderer Bedeutung nutzen können, bedarf es zusätzlicher Vorkehrungen durch die Netzbetreiber. Zu diesem Schluss gelangen Abklärungen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember zur Kenntnis genommen hat. Der Bundesrat will in einem ersten Schritt die gesicherte Versorgung mit Notrufdiensten veranlassen.
Die Mobilfunknetze spielen eine tragende Rolle bei der Versorgung des Landes mit systemrelevanten Fernmeldediensten wie dem Notruf, Breitbandinternet oder der Sprachtelefonie. Eine gravierende Störung der Mobilfunkdienste etwa infolge eines längeren Stromausfalls hat erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Behörden.