Aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden verhandelte gestern, am 20. Dezember 2022, der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG). Diese Vorschrift ermöglicht der Hessischen Polizei alle bei ihr gespeicherten Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von schweren Straftaten zu analysieren. In Hessen kommt hierfür seit 2017 die Analyse-Software Gotham der US-Firma Palantir zum Einsatz. Das auf hessische Verhältnisse angepasste Analyse-Tool wird in Hessen hessenDATA genannt.
Analyse-Software der Hessischen Polizei vor dem Bundesverfassungsgericht
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