Berlin – Gemeinsam mit einem Open-Data-Experten klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Verwaltungsgericht Potsdam auf freie Weiterverwendung des Jahresberichts der Bundespolizei von 2023. Der Bericht enthält für die Öffentlichkeit relevante Zahlen und Fakten und ist deshalb von hoher politischer Relevanz.
Da sich die Bundespolizei alle Rechte am Jahresbericht vorbehält, ist es nicht möglich, Informationen aus dem Bericht z.B. für die Forschung, journalistische Zwecke oder zivilgesellschaftliches Engagement zu nutzen. Die GFF sieht darin eine Gefahr für die Informations-, Presse-, Wissenschafts- und Berufsfreiheit und will erstmals gerichtlich feststellen lassen, dass ein Anspruch darauf besteht, staatlich veröffentlichte Informationen frei weiter zu nutzen.