Die Landesbeauftragte hat heute ihre umfangreich überarbeiteten und aktualisierten Anwendungshinweise zum Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz veröffentlicht. Noch immer wirft die Umsetzung seiner Vorschriften in der alltäglichen Praxis Schwierigkeiten auf. Zu entscheiden sind mitunter komplizierte Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich, mit personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, mit dem Beratungsgeheimnis oder auch mit Bearbeitungsfristen und Kosten.